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Liebe Vereinsmitglieder,
der geschäftsführende Vorstand des TV Hösel 1901 e.V. hat am 03.12.2021 folgendes beschlossen:
- Der Übungsbetrieb in Präsenz wird am 19.12.2021 um 22:00 Uhr über die Weihnachtsfeiertage eingestellt
- Die Online-Angebote laufen bis zum 23.12.2021 weiter
- vom 10. - 16. Januar 2022 gilt für alle (Übungsleiter und Teilnehmer) die 2G + Regelung. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein
Wir interpretieren unsere Tätigkeit als Vorstand des Vereines auch dahingehend, dass unsere Arbeit, den Mitgliedern und auch den Übungsleitern ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit bieten soll. Daher sind wir der Meinung, dass gerade vor und nach den Feiertagen dieser Schutz intensiviert werden muss. Wir bitten um Euer Verständnis, dass wir bereits am 19.12.2021, 22:00 Uhr in die Weihnachtsferien gehen .
Auch die Zeit nach Weihnachten, nach vielen Familienfeiern und mit all den Reiserückkehrern, dürfte noch einmal die Infektionszahlen nach oben treiben. Daher unser Entschluss, für die erste Woche nach den Ferien, also. vom 10. - 16. Januar 2022 die 2G + Regel für unseren Verein einzuführen. Sollte sich das Infektionsgeschehen dahingehend entwickeln, dass am Stichtag 09. 01. 2022 die Inzidenz unter 100 gefallen ist, bleibt es bei der jetzt geltenden 2G Regel.
Mit herzlichem Dank für Euer Verständnis und vielen Grüßen
TV Hösel 1901 e.V., Der Vorstand.
der geschäftsführende Vorstand des TV Hösel 1901 e.V. hat am 03.12.2021 folgendes beschlossen:
- Der Übungsbetrieb in Präsenz wird am 19.12.2021 um 22:00 Uhr über die Weihnachtsfeiertage eingestellt
- Die Online-Angebote laufen bis zum 23.12.2021 weiter
- vom 10. - 16. Januar 2022 gilt für alle (Übungsleiter und Teilnehmer) die 2G + Regelung. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein
Wir interpretieren unsere Tätigkeit als Vorstand des Vereines auch dahingehend, dass unsere Arbeit, den Mitgliedern und auch den Übungsleitern ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit bieten soll. Daher sind wir der Meinung, dass gerade vor und nach den Feiertagen dieser Schutz intensiviert werden muss. Wir bitten um Euer Verständnis, dass wir bereits am 19.12.2021, 22:00 Uhr in die Weihnachtsferien gehen .
Auch die Zeit nach Weihnachten, nach vielen Familienfeiern und mit all den Reiserückkehrern, dürfte noch einmal die Infektionszahlen nach oben treiben. Daher unser Entschluss, für die erste Woche nach den Ferien, also. vom 10. - 16. Januar 2022 die 2G + Regel für unseren Verein einzuführen. Sollte sich das Infektionsgeschehen dahingehend entwickeln, dass am Stichtag 09. 01. 2022 die Inzidenz unter 100 gefallen ist, bleibt es bei der jetzt geltenden 2G Regel.
Mit herzlichem Dank für Euer Verständnis und vielen Grüßen
TV Hösel 1901 e.V., Der Vorstand.
Neue Coronaschutzverordnung ab 24.11.2021
Hallo zusammen, bitte beachtet die Hinweise zur Teilnahme an unseren Sportangeboten vor Ort. Ab Morgen gilt beim Sport 2G. Zugang zur Halle haben somit gemäß der Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021 nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen. Für die Kontrolle des 2G Nachweises ist zusätzlich ein Lichtbildausweis erforderlich!
Mehr Infos zur CoronaSchVO findet ihr im Netz unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
Hallo zusammen, bitte beachtet die Hinweise zur Teilnahme an unseren Sportangeboten vor Ort. Ab Morgen gilt beim Sport 2G. Zugang zur Halle haben somit gemäß der Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021 nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen. Für die Kontrolle des 2G Nachweises ist zusätzlich ein Lichtbildausweis erforderlich!
Mehr Infos zur CoronaSchVO findet ihr im Netz unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
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